Hier die Antwort des zuständigen Stadtrates auf unsere Anfrage zur Sicherheit und Gesundheit.
Antwort Anfrage zu Sicherheit 22 12 2009
626-Gesetz / Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter-/innen – Anfrage gemäß ETGO
Das Ges.Dekr. 626 vom 19. September 1994 und darauf folgende Änderungen und Ergänzungen verpflichten auch die Öffentlichen Verwaltungen zur Einhaltung der Bestimmungen für Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen am Arbeitsplatz;
Festgestellt, dass sowohl in der Stadtbibliothek als auch im Rathaus, Gr. Lauben Nr. 5, zahlreiche Sicherheitsbestimmungen zum Schutz der Mitarbeiter-/innen und der Besucher, nicht eingehalten werden. Sollte es abends zu einem Brand mit starker Rauchentwicklung in den unteren Räumlichkeiten kommen, dann sind die in den oberen Stockwerken tätigen Mitarbeiter-/ und Besucher-/Innen besonders gefährdet. Dies deshalb, weil weder die vorgeschriebene Notbeleuchtung, noch die Fluchtwegbeschilderung, Fluchtpläne und Notausgänge vorhanden sind;
Zur Kenntnis genommen, dass seit Jahrzehnten von einem Neubau der Bibliothek gesprochen wird. Dies entbindet die Stadtregierung aber nicht von ihrer Verpflichtung, durch Einhaltung der Bestimmungen, für die nötige Sicherheit der Mitarbeiter-/innen sorgen zu müssen;
Zur Kenntnis genommen, dass den privaten Bauherren die Benützungsgenehmigung nur nach Einhaltung aller bürokratischen und sicherheitsrelevanten Obliegenheiten, ausgestellt wird;
Während private Betriebsinhaber den auferlegten Verpflichtungen zum Schutz der Mitarbeiter-/innen unter Einsatz erheblicher Mittel nachkommen müssen, hinkt die Gemeinde Brixen diesen Verpflichtungen in wesentlichen Punkten hinterher;
Bürgermeister A. Pürgstaller wird im Sinne seiner Aufsichtspflicht angehalten, diesem wichtigen Thema mehr Aufmerksamkeit und Zeit zu widmen und dafür zu sorgen, dass die Sicherheitsbestimmungen von der Gemeinde Brixen nach all den Jahren, vollinhaltlich eingehalten werden.
Teilen Sie mir deshalb in mündlicher und schriftlicher Form mit, wann die Gemeindeverwaltung das Ges.vertr.Dekr. 626 vom 19. September 1994 mit darauf folgenden Änderungen und Ergänzungen umzusetzen gedenkt. Wann wird:
a) der Maßnahmenkatalog aller gemeindeeigenen Gebäude fertig gestellt?
b) die Ernennung des oder der verantwortlichen Sicherheitsbeauftragten vorgenommen?
c) die katastrophale Elektroanlage im Gemeindegebäude, Lauben Nr. 5 erneuert inklusive Notbeleuchtung und Rauchmelder?
d) in den genannten Gebäuden für zeitgemäße hygienische Zustände gesorgt?
e) die Warn- und Fluchtwegbeschilderung ausgehängt (u.a. an den Aufzügen)?
f) die periodische Evakuierungsübung durchgeführt?
g) für ergonomische Bestuhlung gesorgt?
Grüne Bürgerliste Brixen – Alternativa Ecosociale Bressanone
Franz Pisoni
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